DSL News

14.06.2007

Tauschbörsennutzer bekommen verstärkt Ärger mit der Justiz

Nach Angaben des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft fahnden derzeit 90 Ermittler nach illegalen Musik-Downloads im Internet. Den Ertappten bzw. ihren Erziehungsberechtigten drohen oft mehrere tausend Euro Schadenersatzforderungen.

Eigentlich sollte es heute jeder wissen: Der illegale Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material - wie beispielsweise Musik und Kinofilmen - über das Internet ist strafbar. Aber gerade in Zeiten schneller DSL-Internetzugänge und Flatrate-Tarifen ohne Beschränkung des Datenverkehrs verzeichnen die Tauschbörsen ein ungebrochenes Interesse. Seit einigen Jahren setzen daher die Musik- und Filmverbände auf verdeckte Ermittler im Internet, die die Nutzer auf frischer Tat ertappen sollen.


20.000 Euro Schadenersatz sind keine Seltenheit

Und ist ein Ermittler erfolgreich gewesen, versucht er anhand der einzigartigen IP-Adresse des Tauschbörsenbenutzers herauszufinden, wie dieser heißt und wo er wohnt. In dieser Hinsicht klappt die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Internetprovidern sehr gut. Bei den häufig noch jugendlichen Tätern werden dann die Eltern zur Verantwortung gezogen. Nicht selten einigt man sich auf einen Vergleich, dessen Summe von der Menge des getauschten Materials abhängig ist. Immerhin sei die Zahl der illegalen Downloads mittlerweile rückläufig, so der Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft. Und wer einmal erwischt worden sei, würde kaum wieder rückfällig.