DSL News
ebay muss Produktpiraterie stärker unterbinden
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet das Internet-Auktionshaus ebay, in Zukunft besser gegen den Verkauf gefälschter Produkte vorzugehen. Mit dieser Entscheidung kann der Luxusuhrenhersteller Rolex einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Markenpiraterie vorweisen.
Das jetzt vorgelegte Urteil geht auf eine Klage des Schweizer Uhrenherstellers Rolex zurück. In den Jahren 2000 und 2001 wurden zahlreiche gefälschte Uhren dieser Marke bei ebay angeboten. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage auf Unterlassung ein. Erst der BGH hat jetzt zu Gunsten des Uhrenherstellers entschieden und ebay mit in die Verantwortung genommen.
Erst ebay ermöglicht den Verkauf von Plagiaten
So muss die Auktionsplattform ein Angebot nun unverzüglich entfernen, sobald ein Hinweis auf verletzte Markenrechte vorliegt. Davon betroffen sind aber nur gewerbliche Angebote. Andernfalls liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Insgesamt hat ebay Sorge dafür zu tragen, dass keine weiteren rechtswidrigen Auktionen eingestellt werden. Diese Pflicht geht aber nur so weit, dass sie das gesamte Geschäftsmodell von ebay nicht in Frage stellen darf.
