DSL News

27.09.2006

Bürgerprotest gegen Vorratsdatenspeicherung

Über ein Internetportal können sich Bürger über die geplante Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung auslassen. Eingehende Protestbotschaften werden automatisch an Bundestagsabgeordnete versandt.

Besorgte Bundesbürger machen im Netz mobil: Gegen einen Bundestagsbeschluss vom Februar 2006 schreiben sie Protestbriefe auf dem Internetportal des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Diese Briefe werden durch die Portalbetreiber automatisch an 448 Bundestagsabgeordnete von CDU und SPD versandt und zusätzlich im Netz veröffentlicht.

Daten sollen sechs Monate lang gespeichert werden

Der Beschluss sieht vor, dass ab Mitte 2007 E-Mail-, Handy- und Telefon-Verbindungsdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden sollen. Dieser Vorgang dient angeblich der besseren Strafverfolgung. Zur Zeit arbeitet das Bundesjustizministerium an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Dabei orientiert es sich an einer Richtlinie der Europäischen Union, die fordert, in allen 25 Mitgliedstaaten Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Gespeichert werden kann alles

Die Vielfalt der Informationen, die der Staat speichern kann, ist riesig: Zum Beispiel soll erfasst werden, wer wann mit wem über welches Medium in Kontakt getreten ist. Bei Handy-Gesprächen kann dabei auch der jeweilige Standort der Gesprächspartner ermittelt werden. Aber auch die Gesprächsinhalte sind von besonderem Interesse: Schließlich braucht man zur Strafverfolgung auch Kriminelle, die man verfolgen kann. Dabei werden natürlich auch private Informationen gespeichert, wie zum Beispiel das Gespräch mit einem Therapeuten oder die E-Mail an den Ehepartner. Nichts ist unmöglich.

Ein wenig Widerstand

Die Forschungsgruppe Wahlen hat in einer Meinungsumfrage festgestellt, dass 47 Prozent aller Deutschen gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung sind. Gegenwind wird dieses Gesetzesvorhaben auch im Europäischen Gerichtshof erhalten. Dort liegt seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die entsprechende EU-Richtlinie vor. Außerdem will die parlamentarische Opposition im Bundestag einen gemeinsamen Antrag an die Bundesregierung stellen, in dem sie fordert, mit dem Gesetz zu warten, bis ein Urteil vom Gerichtshof gefällt wurde. Ob das Gesetz gestoppt werden kann, ist aber mehr als fraglich. Wenn sich der Gerichtshof für die Richtlinie ausspricht, wird es wohl kommen.