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Breitband gehört ab 2008 für Schweizer zur Grundversorgung
Die Verordnung für Fernmeldedienste enthält ab dem 01.01.2008 neben einem Telefonanschluss inklusive Rufnummer und einem Telefonbucheintrag auch einen schnellen Internetzugang. Dies beschloss der Schweizer Bundestag, gestützt auf die Ergebnisse einer Vernehmlassung im Frühjahr dieses Jahres.
Den Internetanschluss, der den Schweizern bisher durch die Grundversorgung zugesichert wird, ersetzt die Verordnung durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s. Eine Preisobergrenze von 69 Franken ohne Mehrwertsteuer hat der Bundesrat für diesen Dienst festgelegt. Ob diese Grenze weiterhin angemessen ist, wird 2010 überprüft. Auf diese Weise sollen die rasche Entwicklung des Breitbandmarktes und die Möglichkeit eines Preisrückgangs berücksichtigt werden.
Was wird gestrichen?
Der Breitbandanschluss kommt dazu, andere Dienste werden gestrichen: Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis fallen zukünftig nicht mehr unter die Grundversorgungsdienste, weil inzwischen zahlreiche Provider in der Schweiz diese Dienstleistungen am freien Markt anbieten und den Kunden in diesen Bereichen Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem will man dadurch vermeiden, dass die Verordnung den technologischen Wandel behindert.
