DSL News
25.04.2007
Amazon-Gutscheine müssen länger gültig sein
Nach einem Gerichtsurteil muss der Onlinehändler Amazon.de in Zukunft Gutscheine über einen längeren Zeitraum einlösen. Bisher verfallen sie schon nach einem Jahr.
Die Klage gegen Amazon.de und dessen Umgang mit Geschenkgutscheinen ging von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus. Nach dem jetzt gefällten Urteil hält es auch das Landgericht München I für unrechtmäßig, dass Gutscheine des Versandhändlers schon nach einem Jahr verfallen. Nach dem Urteil müssen sie wie üblich drei Jahre lang einlösbar sein. Zusätzlich darf Amazon.de Restguthaben nicht mehr einfach verfallen lassen - auch hier gilt die längere Gültigkeit. Das Unternehmen kann gegen das Urteil in Berufung gehen.
